Immobilien Sachverständiger - Gutachter
Die Bezeichnung "Sachverständiger" ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt.
Auch weniger oder nicht ausreichend qualifizierte Personen können Sich so bezeichnen. Die Qualifikation eines Sachverständigen muss sich durch überdurchschnittliche Kenntnisse und Erfahrungen im betreffenden Sachbereich auszeichnen.
Zum Fachwissen eines studierten Wertermittlungssachverständigen gehören Kenntnisse aus verschiedenen Teilgebieten: Kenntnisse aus der Volks- und Betriebswirtschaft, dem Bauwesen, dem Planungs- und Baurecht, dem Liegenschaftswesen, der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft, sowie der Finanzmathematik.
Banken und Versicherungen waren früher die Hauptauftraggeber für einen Sachverständigen. Heute sind über 50 Prozent Privatpersonen oder Unternehmen, die von einem unabhängigen Sachverständigen wissen wollen, wie viel ihre Immobilie Wert ist.
Immer mehr Verbraucher lassen vor dem Kauf oder Verkauf den Wert der Immobilie von unabhängigen Sachverständigen durch ein Gutachten bestimmen.
Bei Ehescheidungen oder Erbenauseinandersetzungen, zu Beleihungszwecken oder bei Konfrontationen mit dem Finanzamt - eine Bewertung gibt Sicherheit über den Verkehrswert der Immobilie. Oft stellt die Immobilie den größten Vermögenswert dar, aus diesem Grunde wollen die Eigentümer sicher sein und beauftragen einen unabhängigen Sachverständigen mit der Ermittlung des Wertes.
Bei Erbauseinandersetzungen lassen sich mittels eines Gutachtens die häufigsten Fälle schlichten.
Nahezu unverzichtbar ist diese unabhängige Wertfeststellung immer dann, wenn die eine Partei den Grundbesitz erbt und die andere Partei ausgezahlt werden soll.
Insbesondere bei älteren Gebäuden, wenn in den letzten Jahren keine Modernisierungen erfolgten, ist es für den Laien fast unmöglich, den Wert zu bestimmen.
Die Objektivität eines Sachverständigen ist von entscheidender Bedeutung. In der Regel wird sein Gutachten nicht nur vom Auftraggeber gelesen, sondern auch von Dritten (z.B. Banken, Kaufinteressenten) gelesen, die auf die Richtigkeit des Gutachtens vertrauen und möglicher Weise auf dieser Grundlage Entscheidungen treffen werden. Aus diesem Grunde hat der Sachverständige sein Gutachten unter der objektiven Würdigung der rechtlichen Gegebenheiten, der tatsächlichen Eigenschaften und sonstigen Beschaffenheit des Grundstücks, ohne Rücksichtnahme auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse seines Auftraggebers zu erstellen.
Die Beurteilung der Bauschäden und Baumängel und deren Beseitigungskosten kann durch einen Architekten, Bauingenieur oder Bausachverständigen vorgenommen werden.
Die Auswirkungen des Nießbrauchrechtes auf den Verkehrswert des Grundstückes kann durch einen Juristen und Wertermittler beurteilt werden. Ob tatsächlich Altlasten vorhanden sind und wie hoch deren Beseitigungskosten sind, kann nur ein spezialisierter Sachverständiger wie z.B. ein Umweltingenieur oder ein spezialisierter Geologe untersuchen.